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Abstriche auf Corona können wir nur bei symptomatischen Patienten durchführen.
Das heißt, asymptomatische Patienten (Patienten ohne Krankheitszeichen) müssen von dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Gesundheitsamt abgestimmt (Telefonat am 27.10.2020).
Personen nach Kontakt mit einer bzw. einem Infizierten oder nach Reiserückkehr aus einem Corona-Risikogebiet aus dem Ausland werden in einem Testzentrum des DRK in Göttingen getestet. Zwingend notwendig ist eine Anmeldung unter dem Bürgertelefon 0551 / 7075100.
Ab dem 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht in Niedersachsen. Die Maskenpflicht gilt auch bei Inanspruchnahme ambulanter medizinischer Leistungen, also auch in unserer Praxis.
Wir bitten daher die Eltern und auch die Kinder, ab dem Alter wo es möglich ist, die Praxis nur noch mit Maske zu betreten.
Außerdem darf laut gesetzlichen Bestimmungen nur eine (1!) Begleitperson mitkommen.
Kinder mit Infektanzeichen, insbesondere Fieber, Halsschmerzen, Schnupfen und Husten dürfen die Praxis nur noch über unseren Infekteingang (Eingang B) nach vorheriger telefonischer Anmeldung betreten. Eventuell müssen Sie damit rechnen, dass Sie draußen vor dem Eingang warten müssen. Wir versuchen durch zeitgenaue Terminierung Wartezeiten außerhalb der Praxis zu vermeiden. Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung (KVN) zwingen uns zu dieser Maßnahme.
Termine werden nur noch telefonisch oder per eMail vergeben!
Liebe Patienten, auf Grund der jetzigen Schließungen der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten oder einer verordneten häuslichen Quarantäne, können wir leider keine Krankmeldungen für Ihr Kind ausstellen.
Nach Vorgaben der Krankenkassen, können wir Eltern nur dann krankschreiben, wenn Ihr Kind Symptome einer Erkrankung aufweist.